Bundesregierung nimmt Akteursvielfalt und Bürgerenergie nicht ernst

Nach Vorlage eines Eckpunktepapiers zu Ausschreibungen für die Förderungen von Erneuerbare-Energie-AnlagenBündnis Bürgerenergie: Bundesregierung nimmt Akteursvielfalt und Bürgerenergie nicht ernst Berlin, 31.07.2015: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute Eckpunkte für die Förderung von Erneuerbare Energien durch Ausschreibungen vorgestellt. Das Bündnis Bürgerenergie kommentiert dieses Papier. Mit dem Eckpunktepapier beweist das Bundeswirtschaftsministerium erneut: Minister Sigmar Gabriel und sein Haus verkennen die wirtschaftliche Realität von Bürgerenergiegesellschaften. Sie ignorieren, dass durch Ausschreibungen zusätzliche Investitionsrisiken für Bürgerenergie entstehen. Sie erkennen auch nicht, dass Ausschreibungen erheblichen finanziellen und bürokratischen Aufwand verursachen, der von kleinen Akteuren nicht geschultert werden kann. Marktanalysen und wissenschaftliche Studien des Bündnis Bürgerenergie haben aufgezeigt, dass Bürgerenergie deshalb in Ausschreibungen einen systematischen Wettbewerbsnachteil gegenüber Energiekonzernen und großen Projektentwicklern hat. „Wir sehen erhebliche Markteintrittsbarrieren, die durch Ausschreibungen entstehen. Wie müssen befürchten, dass sie die meisten Bürger vor Ort davon abhalten, überhaupt noch neue Projekte zu entwickeln. Damit wären viele Bürgerenergieprojekte gescheitert, bevor sie überhaupt gestartet sind“, sagt Marcel Keiffenheim, Aufsichtsrat des Bündnis Bürgerenergie e.V. „Doch immerhin greift das Eckpunktepapier der Bundesregierung die Sorgen kleinerer Marktteilnehmer zumindest auf und versucht Kompromisslösungen anzubieten, die wir in der nun anstehenden Konsultationsphase vehement einfordern werden.“ Auf Unverständnis stößt beim Bündnis Bürgerenergie insbesondere, dass die Bundesregierung von einem Vorschlag der EU-Kommission nicht Gebrauch macht. Dieser sieht vor, dass kleine Akteure und kleine Projekte von dem Ausschreibungsprinzip ausgenommen werden. „Aus unserer Sicht hätte dieser Vorschlag einen weitgehenden und effektiven Schutz für Bürgerenergie bedeutet“, sagt René Mono, Vorstand beim Bündnis Bürgerenergie. „Es ist inakzeptabel, dass das Ministerium ohne überzeugende Erklärung hierauf verzichtet.“ Das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, bei Ausschreibungen die Akteursvielfalt im Energiemarkt zu bewahren. Erst durch dieInvestitionen von Bürgerinnen und Bürgern in Erneuerbare-Energie-Anlagen konnte das Oligopol im Energiemarkt aufgebrochen werden. So entstand ein pluralisierter Markt mit hoher Akteursvielfalt. „Dieses hohe Gut setzt die Bundesregierung nun willfährig auf das Spiel. Sie entzieht sich damit auch ihrer gesetzlichen Pflicht. Nun zeigt sich, was das Bekenntnis zur Bürgerenergie, das CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag und Siegmar Gabriel im Bundestag gegeben haben, tatsächlich war: ein leeres Versprechen“, betont Mono.

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