Kritik am neuen Eckpunktepapier des BMWi: Vorschlag nicht ausreichend, um Bürgerenergie zu erhalten

Berlin, 15.02.2016: Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zu Ausnahmeregelungen beim geplanten Ausschreibungssystem für neue Ökostrom-Anlagen ist aus Sicht des Bündnis‘ Bürgerenergie nicht ausreichend, um Bürgerinnen und Bürger weiterhin die aktive Gestaltung der Energiewende zu ermöglichen. Der heute veröffentlichte Vorschlag des Ministeriums sieht vor, dass Bürgerenergiegesellschaften auch ohne eine Projekt-Genehmigung laut Bundesimmissionsschutz an Ausschreibungen für Windenergie teilnehmen können. Mit den Ausschreibungen soll das faktische Recht, Windenergieanlagen betreiben zu dürfen, vergeben werden. Durch Ausschreibungen würde der Gesetzgeber ein besonderes Risiko in den Markt einführen: das Risiko, trotz erheblicher Entwicklungskosten keinen Zuschlag für den Betrieb von Windenergieanlagen zu erhalten. „Unsere Marktuntersuchungen zeigen, dass dieses Risiko alleine Bürgerinnen und Bürger in Zukunft davon abhalten könnte, Windenergieprojekte zu initiieren“, sagt René Mono, Vorstandsvorsitzender des Bündnis‘ Bürgerenergie. „Der Vorschlag des Ministeriums nimmt dieses für Bürgerenergie fatale Risiko nicht aus dem Markt. Es verringert etwas die Auswirkungen des Risikos. Aber das Risiko bleibt fatal“, so Mono weiter. „Insgesamt ist der Vorschlag des Ministeriums nicht geeignet, um die Wettbewerbsbenachteiligung von Bürgerenergie in Ausschreibungen zu korrigieren“, sagt der BBEn-Vorstand. Grundlage dieser Einschätzung sind wissenschaftliche Auswertungen einer Umfrage, die das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) für das Bündnis Bürgerenergie unter dessen Mitgliedern durchgeführt hat. Das Bündnis Bürgerenergie erneuert daher seine Aufforderung, dass die Bundesregierung endlich dem Vorschlag der europäischen Kommission folgt und Windenergieparks mit weniger als 18 Megawatt Leistung von Ausschreibungen ausnimmt. Dies ist energiewirtschaftlich begründet. Denn der Strom aus diesen kleineren Projekten ist sehr viel leichter vor Ort nutzbar. Die Systemkosten sind so deutlich geringer“, unterstreicht Mono. Der Vorschlag des Ministeriums impliziert außerdem eine rechtliche Definition von Bürgerenergiegesellschaften. Diese Definition sähe vor, dass Bürgerenergiegesellschaften mindestens zehn Privatleute als Eigentümer haben müssen. Kein einzelner von ihnen darf mehr als 10 Prozent der Anteile besitzen. Weiterhin müssen sie zusammen 50 Prozent des Eigenkapitals der Gesellschaft besitzen und die Hälfte der Beteiligten muss aus dem Landkreis kommen, in dem das Projekt geplant ist. „Die regionale Definition von Bürgerenergie ist zu eng gefasst“, kritisiert Marcel Keiffenheim, Aufsichtsratsmitglied und Ausschreibungs-Experte beim BBEn. „Aus sachlichen Gründen sollten die betreffenden regionalen Eigentümer auch aus den Gebietskörperschaften kommen, die an die Gebietskörperschaft des Standortes angrenzen“, so Keiffenheim. https://www.buendnis-buergerenergie.de/aktuelles/news/?newsid=106&cHash=0541ff311926851275907b8333d68215

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