Vertreter der Bürgerenergie setzen sich auf Windgipfel für Bürgerwindparks ein

Vorschläge zur Überarbeitung der Sonderregelungen für Bürgerenergie in Windausschreibungen

Berlin, 5. September 2019. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen beim Ausbau der Windenergie umfassend beteiligt werden“, forderte Dr. Eckhard Ott, Vorstandvorsitzender des DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V., beim heutigen Windgipfel des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) in Berlin. „Genossenschaften bieten hierfür die beste Organisationsform.“ Bereits heute bringen sich etwa 200 der rund 860 unter dem Dach des DGRV gegründeten Energiegenossenschaften beim Ausbau der Windenergie ein. Doch der Zubau neuer Windenergieanlagen ist ins Stocken geraten. Viele sehen die alleinige Schuld in den Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften.

„Die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist nicht Schuld am Stocken des Windausbaus, sondern sorgt für lokale Akzeptanz der Windenergie“, so Dr. René Mono, Vorstand des BBEn – Bündnis Bürgerenergie e.V., auf dem Windgipfel. „Das Problem sind die Ausschreibungsregelungen.“

Durch die Einführung der Ausschreibungen haben sich die Aktivitäten der beteiligungsoffenen Bürgerenergie im Windbereich stark abgeschwächt. So wurden nahezu keine Lose der Windausschreibungen durch Energiegenossenschaften gewonnen. Die Bürgerenergie wird damit vom Markt verdrängt. Die durch die Bundesregierung eingeführten Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 haben dies nicht verhindert.

„Um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über Energiegenossenschaften sicherzustellen, müssen die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften überarbeitet werden“, so Dr. Ott. „Wir unterstützen das BMWi hierbei mit konkreten Vorschlägen.“ So hat die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV gemeinsam mit dem BBEn Vorschläge zur Novellierung der Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften erarbeitet. „Einerseits muss die Definition von Bürgerenergiegesellschaften geschärft werden, um dem Missbrauch der Sonderregelungen vorzubeugen und echter Partizipation Rechnung zu tragen“, erklärte Dr. Mono. „Anderseits müssen die Sonderregelungen sinnvoll gestaltet sein, etwa durch den Erhalt des Einheitspreises.“

Zudem fordern BBEn und DGRV eine Ausnahme von Bürgerenergieprojekten bei der Kommunalabgabe, um das Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu unterstützen. Die alleinige Einrichtung eines Bürgerenergiefonds greift hier zu kurz.

Die ausführlichen Vorschläge zur Definition von Bürgerenergiegesellschaften und die daran geknüpften Folgen finden Sie im Positionspapier unter buendnis-buergerenergie.de.

Zurück