Wie Stromhandel von Nachbar zu Nachbar möglich wird

Bündnis Bürgerenergie stellt Auftragsstudie „Impulspapier Bürgerstromhandel“ vor  

Berlin, 13.12.2017: Der Stromhandel zwischen privaten Energieproduzenten und ihren Nachbarn könnte mit einfachen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Maßnahmen zu einem dynamischen Markt mit großem Effekt für die Energiewende werden. Zu diesem Ergebnis kommt das „Impulspapier Bürgerstromhandel“, welches das Institut „Energy Brainpool“ im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie heute in Berlin vorgestellt hat. „Ganz im Sinne der Bestrebungen auf EU-Ebene zeigt das Impulspapier, wie die bisherigen Hürden im Stromhandel von Nachbar zu Nachbar beseitigt werden könnten“, sagt René Mono, BBEn-Vorstand.

Denn obwohl der Handel zwischen sogenannten Prosumenten und ihren Nachbarn theoretisch bereits heute möglich ist, stehen dieser kleinteiligen Form des Strommarktes aktuell noch unverhältnismäßig hohe rechtliche Hürden gegenüber. Mit kostengerecht reduzierten Stromnebenkosten, verringertem Verwaltungsaufwand und der Unterstützung bürgernaher Dienstleister ist eine zweite Liberalisierung des von großen Strukturen dominierten Stromhandels schon heute umsetzbar, so das Fazit des Impulspapiers. Mehr Markt und Freiheit für Bürgerinnen und Bürger beim Handel mit erneuerbar erzeugtem Strom würde einen kostengünstigen Zubau klimafreundlicher Kraftwerke gerade in städtischen Regionen attraktiv machen und die digitale Innovation des Sektors fördern. Damit sorgen regional differenzierte Stromkosten für einen zielgerichteten Ausbau erneuerbarer Energieanlagen an den Orten des Verbrauchs, denn das bedeutet Dezentralität der Energiewende.

Das „Impulspapier Bürgerstromhandel“ zeigt konkret, wie Privatpersonen zu Verkäufern von erneuerbar erzeugtem Strom an Ihre NachbarInnen werden können. Dabei kommt im ersten Schritt ein Handel zwischen den Prosumenten und Nachbarn zustande. In der Folge wird dieses Zustandekommen den jeweiligen Energieversorgungsunternehmen weitergemeldet, die als Dienstleister die Abwicklung übernehmen. Der so gehandelte Strom erhält keine EEG-Vergütung mehr, sondern wird direkt von den Abnehmern vergütet. Damit belastet er nicht mehr das EEG-Konto und ist dennoch günstiger im Vergleich zum Fremdbezug. „Zwar bestehen zwischen den EU-Organen mit Blick auf die Ausgestaltung Differenzen, jedoch wurde die Notwendigkeit einer partizipativen Energiewende in Brüssel erkannt. Dass insbesondere aus Deutschland seitens des Bundeswirtschaftsministeriums die Bürgerenergie in Brüssel unterlaufen wird, ist sehr ärgerlich“ betont BBEn-Vorstand René Mono.

Das vollständige „Impulspapier Bürgerstromhandel“ können Sie ab sofort als pdf-Dokument von der Webseite herunterladen.

Pressekontakt: Dr. René Mono, Vorstand Bündnis Bürgerenergie, E-Mail: presse@buendnis-buergerenergie.de

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