Deutschland nicht auf Klima-Kurs – BUND verklagt Bundesregierung auf wirksamen Klimaschutz im Verkehrs- und Gebäudebereich
Berlin. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verklagt die Bundesregierung wegen…
Die Energiegenossenschaft errichtet und betreibt eine Photovoltaikanlage auf einem Mietshaus und verkauft den erzeugten Solarstrom gemeinsam mit Reststrom aus dem Stromnetz an Mieter. Sie bezahlt die volle EEG-Umlage. Das ist das Mieterstrom-Modell. Der große Vorteil: Auch Mieter ohne eigenes Dach können von günstigem Solarstrom profitieren.
Das erste genossenschaftliche Mieterstromprojekt in Deutschland hat die HEG Heidelberger Energiegenossenschaft eG 2013 realisiert. Sie hat auf sieben Mehrfamilienhäusern der Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg PV-Anlagen mit einer Leistung von 445,5 kWp errichtet. Die Energiegenossenschaft versendet auf Anfrage eine Umsetzungshilfe zum Modell, in der auch technische Lösungen wie das Summenzählermodell erläutert sind. Die BEGiN BürgerEnergieGenossenschaft in Neustadt – Mittelhaardt eG. hat 2015 drei Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 72 kWp auf Gebäuden der städtischen Wohnungsbau-Gesellschaft (WBG) als Mieterstrom-Modell realisiert und kooperiert dabei mit den örtlichen Stadtwerken Neustadt (SWN).
Das Mieterstrom-Modell birgt eine Reihe von Herausforderungen:
Vorteil des Mieterstrommodells sind bessere Erlöse als bei der reinen Einspeisung. Zudem kommt eine breite Kundengruppe als potenzielle Abnehmer in Frage. Nachteil ist, dass dies mit einem komplexeren Zählermodell und Abrechnungsprozess sowie Meldepflichten verbunden ist. Des Weiteren hat die Genossenschaft die Aufgabe, in ausreichender Zahl Endkunden zu finden und möglichst lange zu binden. Auch beim Mietermodell besteht das Risiko von Zahlungsausfällen.
Mieterstrom ist mit sehr hohem Aufwand verbunden, da die rechtssichere Abwicklung viel Know-how erfordert. Bei der Abwicklung kann die Energiegenossenschaft allerdings auf Dienstleister zurückgreifen. Sobald das erste Projekt mit den nötigen vertraglichen Grundlagen vorhanden ist, kann dieses vervielfältigt werden. Der Akquiseaufwand für ein Projekt ist höher als bei einem normalen Photovoltaikprojekt, da z.B. die meisten Wohnungsbaugesellschaften derzeit nur zögerlich Dachflächen bereitstellen.
Den ausführlichen Beitrag zum Mieterstrom finden Sie in Kapitel 4.1. der Studie „Geschäftsmodelle für Bürgerenergiegenossenschaften“
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