Liebe Mitglieder, der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni das Mieterstromgesetz verabschiedet. Ab 1. August 2017 erhalten Betreiber neuer Photovoltaikanlagen auf Mietgebäuden für lokal erzeugten Solarstrom, der nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, einen Zuschuss.
Erneuerbare Energie-Verbände, der Deutsche Mieterbund, Bürgerenergie-Akteure u.a. kritisieren das Gesetz. Ein Kernpunkt: Mieterstrom wird schlechter gestellt als der Photovoltaik-Eigenverbrauch von Hauseigentümern. Auf Unverständnis stößt auch die Deckelung des Ausbaus auf 500 Megawatt (MW) pro Jahr. Zudem werden gewerbliche Immobilien nicht gefördert.
Hier finden Sie die wichtigsten Inhalte des Gesetzes.
Der SPIEGEL und die Zeitung für kommunale Wirtschaft berichten über die gezielte Gründung von Schein-Bürgerenergiegesellschaften zur ersten Ausschreibungsrunde Wind an Land. An fast drei Viertel der Bürgerwindparks, die im Mai den Zuschlag erhielten, waren professionelle Entwickler direkt oder indirekt beteiligt. Die 13 Projekte in Brandenburg etwa seien in der Hand eines Unternehmens, schreibt der SPIEGEL.
Selbst produzierter Strom entlastet die Netze, verringert den Netzausbau und stärkt die Akzeptanz für die Energiewende. Das ist das Fazit der Konferenz zur Eigenstromerzeugung am 11. Mai 2017 in Brüssel- Lesen Sie den Bericht über die Veranstaltung zu Prosumermodellen. Zum Konferenzbericht Zum Vortrag von Dr. Verena Ruppert
Attraktive Geschäftsmodelle mit Photovoltaikanlagen stellt eine aktuelle Studie der Energieagentur Rheinland-Pfalz vor. Sie will Akteuren wie Bürgerenergiegesellschaften eine Entscheidungshilfe an die Hand geben, mit der sie PV-Versorgungmodelle ökonomisch und ökologisch bewerten können. Hier finden Sie die Studie als Download
Räumliche Nähe und die Verknüpfung von Erzeugung und Verbrauch werden zunehmend zu entscheidenden Kriterien im Strommarkt. So lautet die zentrale These des Vor-Ort-Strom-Berichts der Haleakala-Stiftung. Die Integration der Vor-Ort-Stromversorgung in den Markt seien eine Chance für das Gelingen der Energiewende. Den Bericht haben 50 Experten eines PV Think Tank erarbeitet. Er ist hier als Download verfügbar.
Warum sollten sich Energiegenossenschaften beim Thema E-Mobilität engagieren? Was ist das Geschäftsmodell? Wo sind die Vorzeigemodelle? Was sind die Alleinstellungsmerkmale? Diese und weitere Fragen wollen LaNEG-Mitglieder am 28.7. von 17.00 bis 19.00 Uhr bei unserem neuen Mitglied, der Rabenkopf-Bürger-Energie-Genossenschaft (Wackernheimer Rathaus, Rathausplatz 1, im Dachgeschoß) diskutieren und Ideen dazu austauschen. Anmeldungen unter: info@laneg.de
Zum Schluss noch eine Information in eigener Sache. Ich bin am 27. Juni in Kassel als Vertreterin des LaNEG zur stellvertretenden Aufsichtsrats-Vorsitzenden des Bündnis Bürgerenergie (BBEn) gewählt worden. Aufsichtsrats-Vorsitzender ist Dr. Hermann Falk, Vorstand GLS Treuhand. (Zur Website des Bündnis Bürgerenergie)
Einen schönen Sommer wünscht
Dr. Verena Ruppert, Leiterin der Landesgeschäftsstelle