wie Sie wissen, will die Bundesregierung im Hauruck-Verfahren die Einspeisevergütung für größere Dachanlagen zum 1. Januar 2019 um 20 Prozent kürzen. Das würde das Aus für viele Projekte bedeuten. Vor allem werden auch lange geplante Photovoltaik-Projekte einer Vielzahl von Bürgerenergiegesellschaften gestoppt und zukünftige verhindert.
Dabei hat 2018 der Zubau der Photovoltaik nach fünf Jahren das erste Mal wieder die gesetzliche Vorgabe von 2,5 Gigawatt jährlich neu installierter Leistung erreicht. Damit Deutschland realistischer Weise die Klimaziele erreichen kann, wäre ein Mehrfaches dieses Zubaus nötig.
Eine solch kurzfristige Umetzung von Vergütungskürzungen in weniger als zwei Monaten zerstört Vertrauen, Planungs- und Investitionssicherheit. Bisher ist – außer in der Fachpresse – diese massive Kürzung wenig öffentlich kommuniziert worden. Wir gehen davon aus, dass vielen Bundestagsabgeordneten die verheerenden Konsequenzen des Gesetzentwurfes nicht klar ist.
Deshalb hat das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) zusammen mit Mitgliedsorganisationen wie dem Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften zu einer bundesweiten Aktion aufgerufen. Dabei ist Eile geboten, denn die Bundesregierung hat dem Bundestag nur wenig Zeit zur Prüfung der Gesetzesvorlage gegeben.
Wir bitten Sie um folgendes.
- Gehen Sie auf die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD in Ihrem Wahlkreis zu und schildern ihnen am Beispiel Ihrer Bürgerenergiegenossenschaft, welche fatalen Konsequenzen die 20prozentige Kürzung der Einspeisevergütung hat. Dazu können Sie die Vorlage eines persönlichen Schreibens nutzen, das Sie individuell ergänzen können. Tragen Sie dort die notwendigen Infos zu Ihrer Gesellschaft und den bedrohten Projekten in Ihrem Wahlkreis ein und wenden Sie sich zeitnah an Ihre Abgeordneten. Den Kontakt zu Ihren Bundestagsabgeordneten finden Sie hier.
- Informieren und aktivieren Sie die Mitglieder Ihrer Energiegenossenschaft, Freund*innen und Mitstreiter*innen. Bitte Sie diese, sich ebenfalls an die Bundestagsabgeordneten zu wenden. Nutzen Sie dafür das um konkrete Projekte vor Ort ergänzte persönliche Schreiben. Die Abgeordneten sollen merken, wie vielen Menschen in ihrem Wahlkreis Klimaschutz und die Energiewende in Bürgerhand wichtig sind.
- Nehmen Sie Kontakt mit der lokalen und regionalen Presse (Tageszeitung, Hörfunk, TV, Onlineportale) auf. Dafür haben wir Ihnen im Rahmen der Aktion des BBEn eine Pressemitteilung vorbereitet. Ergänzen Sie diese um Ihre gefährdeten Projekte und senden Sie die Presseinformation an Ihre Pressekontakte. Hier ist eine Vorlage für eine individuelle Presseinformation
Das ist nicht das erste Mal, dass wir als Akteur*innen der Bürgerenergie gegen Gesetze vorgehen, die den Ausbau der Erneuerbaren bremsen und die Bürgerenergie benachteiligen. Vielleicht haben auch einige resigniert und denken, dass diese Form des Protestes wenig bringt. Doch wenn Sie aktiv werden zeigen Sie, dass die Bürgerenergie weiterhin lebendig ist und trotz des jahrelangen Gegenwindes weiter an dem großen Ziel einer dezentralen, 100 % erneuerbaren Energieversorgung in Bürgerhand arbeitet.
Vielen Dank, dass Sie sich an der bundesweiten Aktion beteiligen.
Die Kürzung der Einspeisevergütung um 40 Prozent betrifft auch neue Mieterstromanlagen, weil der Mieterstromzuschlag an die Einspeisevergütung gekoppelt ist. Mit dem Gesetzentwurf würde eine Mieterstromanlage mit 100 Kilowatt Leistung nur noch 0,75 Cent pro Kilowattstunde erhalten statt 1,97 Cent pro Kilowattstunde nach geltender Rechtslage.
"So wird der Energiewende auf Quartiersebene hinterrücks der Garaus gemacht", so Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW in einer gemeinsamen Stellungnahme des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und des Deutschen Mieterbundes (DMB).
Diese Kürzung würde für den ohnehin schwachen Mieterstrom-Sektor das Aus bedeuten. „Deshalb ist es zentral, dass der Mieterstromzuschlag stabil bleibt. Deutlich sinnvoller wäre es, Mieterstrom dem Eigenverbrauch gleichzustellen und die Belastung der Eigenversorgung mit EEG-Umlage abzuschaffen“, sagt Malte Zieher, Vorstand des Bündnis Bürgerenergie (BBEn) in einer Pressemitteilung des BBEn.
Das Bundeswirtschaftsministerium begründet die geplante 20prozentige Kürzung mit einer „Überförderung“, die schon der EU-Kommission gemeldet sei. Die konkrete Berechnung sei auf Grundlage eines im Juni veröffentlichten Berichts fortgeschrieben worden, den das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) erstellt hatte.
Die bundesweit tätige Energiegewinner eG wirft dem Ministerium grobe Rechenfehler vor. Die laufenden Betriebskosten für Überwachung, Wartung und Instandhaltung, Pacht, Versicherungen, Rechtskosten, Rückbaukosten u.a. würden pauschal mit 1,5% der Investitionskosten der jeweiligen Anlage angenommen. „Die Höhe der laufenden Betriebskosten steht jedoch nicht in direktem Zusammenhang mit den Investitionskosten, sondern hängt von der jeweiligen Beschaffenheit und Größe der Anlage sowie Faktoren wie Personalaufwand, Versicherungsbeiträgen,Rechtsformkosten und Pachtzahlungen ab“, argumentieren die Energiegewinner. Diese entwickelten sich unabhängig von den Investitionskosten, steigen regelmäßig eher als dass sie sinken.
pv magazine zitiert heute Unternehmen der Solarbranche, dass die Betriebskosten nicht mit 1,5 Prozent, sondern mit acht Prozent angesetzt werden sollten. Auch die monatliche Degression der Solarförderung um jeweils einen Prozentpunkt seit August sei nicht berücksichtigt in der Berechnung des Ministeriums. Schließlich seien die Systempreise für Photovoltaik-Anlagen bei den 500 Kilowatt-Anlagen um 32 Prozent zu niedrig angesetzt. Sie lägen nicht bei 820, sondern bei 1200 Euro pro Kilowatt.
Zur Stellungnahme der Energiegewinner eG: Fehler und Ungenauigkeiten in der Begründung der „Überforderung.“
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Verena Ruppert
Leiterin der Landesgeschäftsstelle