Neue Beihilfeleitlinien der EU: Die Bundesregierung muss die Bürgerenergie nun weitgehend von den Ausschreibungen ausnehmen

Berlin, 22. Dezember 2021. Die Europäische Kommission hat am gestrigen 21. Dezember die zukünftigen Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen veröffentlicht. Sie sehen vor, dass die Bürgerenergie weitgehend von Ausschreibungen befreit werden kann. Die neuen Leitlinien gelten ab Januar 2022.

Die Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen bestimmen, welche Fördermechanismen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Klima-, Umweltschutz- und Energieprojekte gewähren können. Insbesondere für die Einspeisevergütungen und Marktprämien, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt werden, sind sie maßgebend. In der neuesten Fassung der Leitlinien ermöglicht die EU, dass Projekte von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bis 6 MW bzw. 18 MW bei Windenergieprojekten von Ausschreibungen ausgenommen werden können.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass im Rahmen des europarechtlich Möglichen die Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie verbessert werden und die De-minimis-Regelungen ausgeschöpft werden. „Die neuen Beihilfeleitlinien sind eine riesige Chance“, bewertet Malte Zieher, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie, die Veröffentlichung der EU-Kommission. „Die Bundesregierung muss ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nun unverzüglich nachkommen und alle Bürgerenergie-Projekte von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bis 6 MW bzw. 18 MW bei Windenergieprojekten von den Ausschreibungen ausnehmen. Dazu muss sie in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft schleunigst eine europarechtskonforme Definition von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften vorlegen“.

Das Bündnis Bürgerenergie fordert, dass natürliche Personen in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften mindestens 60 Prozent des Eigenkapitals und 60 Prozent der Stimmrechte halten müssen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sollten zudem ein öffentliches Angebot an Bürger*innen machen und dadurch auf eine Mindestbeteiligung von 50 natürlichen Personen kommen müssen.
 

Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) e.V. setzt sich für die dezentrale Energiewende in Bürgerhand ein. Mit über 250 Mitgliedern vereint es über 500.000 Energiebürger*innen aus ganz Deutschland, die sich einzeln als Privatpersonen oder gemeinschaftlich als Genossenschaftsmitglieder oder als Mitglieder in Organisationen für eine Stärkung der Energiewende in Bürgerhand engagieren. Diese Menschen eint die Überzeugung, dass die Energiewende nur mit breiter Verankerung der Bürgerenergie erfolgreich fortgeführt werden kann.
 
Pressekontakt
Bündnis Bürgerenergie e.V.
 

Malte Zieher

Vorstand BBEn

Tel.: 01577 9212344

malte.zieher@buendnis-buergerenergie.de

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