„Energiewende-Agenda 2020“ in Berlin vorgestellt

Die sieben amtierenden und designierten Ministerinnen und Minister für Umwelt und Energie der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen fordern die Bundesregierung dazu auf, die Energiewende mit den Ländern in einem Gemeinschaftswerk erfolgreich umzusetzen und bieten dazu eine Kooperation in der Energie- und Klimapolitik im Bundesrat an. „Die abgewählte schwarz-gelbe Bundesregierung hat es jahrelang verschlafen, verlässliche Rahmenbedingungen für die Energiewende zu schaffen. In der Energiepolitik gilt bislang das Prinzip der Flickschusterei. Mit kurzfristigen Gesetzesänderungen, geplanten Eingriffe in Bestandsregelungen und populistischen Strompreisbremsen wurde das Vertrauen nachhaltig beschädigt. Die Folge: Investitionen in mittlerweile kosteneffiziente Erneuerbare Energien stehen auf der Kippe, Neubauten von hochmodernen und klimafreundlichen Gaskraftwerken als Backup-Kapazitäten bleiben aus, die Stromerzeugung aus der klimaschädlichen Braunkohle erreicht neue Rekordwerte. Die Politik der vergangenen Jahre hat sich die Probleme selbst geschaffen“, kritisieren die sieben Ressortchefs in einem gemeinsamen Agendapapier, das heute in Berlin vorgestellt wurde. „Was wir jetzt brauchen, ist ein Gemeinschaftswerk bei dieser wichtigen Jahrhundertaufgabe. Dazu bieten wir als Mitglieder von sieben Länderregierungen der Großen Koalition unsere Zusammenarbeit an. Ziel muss es sein, den Klimaschutz ehrgeizig voranzutreiben, weniger klimaschädlichen Kohlestrom zu produzieren, die Erneuerbaren Energien konsequent auszubauen und vor allem endlich das Energiesystem an eine auf Erneuerbaren Energien basierende Energiewende auszurichten“, fordern die Ministerinnen und Minister. Unser Energiesystem befindet sich an einem Scheideweg. Die Phase der Systemeinführung mit einem Anteil Erneuerbarer Energien von bis zu 25 Prozent wird bald abgeschlossen sein. Zukünftig werden die erneuerbaren Energien einer Phase der Systemdurchdringung bis zur Hälfte des erzeugten Stroms liefern. An diese veränderten Bedingungen müssen nun Marktdesign und Förderbedingungen mit dem Ziel anpasst werden, die Energiewende zügig und kosteneffizient umzusetzen. Dies bedeutet konkret:
  • Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) muss mit dem Prinzip einer festen Einspeisevergütung erhalten bleiben, die Vergütungshöhe jedoch überprüft werden. Wir wollen eine Steuerung über den Preis und nicht über die Menge. Daher lehnen wir einen Ausbaudeckel grundsätzlich ab.
  • Die überzogenen Industrierabatte von der EEG-Umlage müssen europarechtskonform abgebaut werden, in dem sich die Ausnahmebedingungen an der EU-Strompreiskompensationsrichtlinie orientieren und weiterentwickelt werden.
  • Ein ökologischer Flexibilitätsmarkt mit regional ausgerichtetem Kapazitätsmechanismus kann notwendig werden, um den Neubau von flexiblen und hochmodernen Gaskraftwerken, abschaltbare Lasten und Speicher anzureizen.  Ein allgemeiner und alle konventionelle Anlagen umfassender Kapazitätsmarkt ist nicht erforderlich.
  • Gewerbliche und private konventionelle Eigenstromerzeugung soll zukünftig einen angemessenen Anteil zur Finanzierung der Energiewende leisten. Neue Anlagen zur Eigenstromerzeugung, die keinen ambitionierten Mindestwirkungsgrad erfüllen, sind daher in die EEG-Umlage einzubeziehen. Solange die EEG- oder  die KWK-Anlagen nicht durch eine Reform des EEG wirtschaftlich betrieben werden können, bleiben hocheffiziente KWK-Anlagen und Strom aus Erneuerbaren Energien sowohl im Bestand als auch bei Neuinvestitionen für den Eigenstromverbrauch weiter befreit.
  • Für die Finanzierung zukünftig anfallender Forschungs- und Entwicklungskosten soll neben der Forschungsförderung aus dem Energieforschungsprogramm der Bundesregierung auch ein EU-Beihilfe-konformer Fonds geprüft werden.
  • Mit Blick auf die weiter wachsende Rolle der Erneuerbaren Energien im System, müssten jetzt bereits für die nächste Phase neue Finanzierungsmodelle erprobt werden.
  • Das Marktversagen des CO-Zertifikatehandels muss behoben und damit einem weiteren Anstieg der EEG-Umlage begegnet werden. Zwei Milliarden überschüssige Zertifikate müssen dauerhaft vom Markt genommen werden.
Außerdem brauchen wir auch auf europäischer Ebene engagierte Klimaschutzziele sowie ambitionierte Ausbauziele für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Solange diese Punkte nicht umgesetzt sind, sollen im Immissionsrecht für neue fossile Kraftwerke ein elektrischer Wirkungsgrad von 58 Prozent verbindlich vorgegeben werden. In den letzten Jahren wurde eine erhitzte Diskussion um die Energiewende geführt, die die Fragen des ambitionierten Klimaschutzes, der beschleunigten Energiewende in Bürgerhand und der fairen Lastenverteilung aus dem Blick verloren hat. Hier fordern die sieben amtierenden und designierten Ministerinnen und Minister eine Kehrtwende von der Bundesregierung und bieten ihr mit Blick auf den Bundesrat konstruktive Gesprächen an.   Energiewendeagenda 2020 Ruth Boekle, PressesprecherinMinisterium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und LandesplanungTel. 06131/162549

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