Bündnis Bürgerenergie fordert Bundesregierung auf, beim Erhalt der Akteursvielfalt am Energiemarkt Wort zu halten. Neue wissenschaftliche Expertise belegt kaum zu schulternde Risiken und Hemmnisse durch Ausschreibungen für Bürgerenergie und kleine Akteure.
Berlin, 07.07.2015: Die Bundesregierung bereitet derzeit den radikalen Umbau des Fördersystems für Erneuerbare Energien vor. Projekte sollen nur noch dann eine Vergütung erhalten, wenn sie sich im Zuge eines komplexen Ausschreibungsverfahrens gegen andere Bieter durchgesetzt haben. Alleiniges Kriterium soll dabei nach den aktuellen Planungen der Preis sein. In wenigen Tagen wird das Bundeswirtschaftsministerium zur anstehenden EEG-Reform ein Eckpunktepapier veröffentlichen.
Wie gravierend die Auswirkungen von Ausschreibungen für Bürgerenergie sind, verdeutlicht eine aktuelle wissenschaftliche Expertise im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie. „Für Bürgerenergieakteure sind die mit der Umstellung auf ein Ausschreibungssystem einhergehenden zusätzlichen Investitionsrisiken und finanziellen und bürokratischen Anforderungen systematisch schlecht zu schultern. Denn kleine Akteure realisieren meist nur wenige Projekte vor Ort und verfügen nicht über die Möglichkeiten der Risikostreuung. Damit erhalten Bürgerenergieakteure bei Ausschreibungen erhebliche Nachteile gegenüber großen Marktakteuren“, betonte Uwe Nestle vom Büro Energie- und KlimaPolitik I Beratung (EnKliP) und Autor der Expertise.
„Die durch Ausschreibungen entstehenden zahlreichen Hemmnisse und Markteintrittsbarrieren dürften die meisten Bürger vor Ort davon abhalten, überhaupt noch neue Projekte zu entwickeln. Damit wären viele Bürgerenergieprojekte gescheitert, bevor sie überhaupt gestartet sind“, sagte Marcel Keiffenheim, Aufsichtsrat des Bündnis Bürgerenergie e.V. „Um bei der Umstellung auf Ausschreibungen erhebliche Nachteile für Bürgerenergieakteure gegenüber großen Marktplayern zu vermeiden, ist eine Abweichung vom Ausschreibungsprinzip für kleine Projektträger nötig. Dies ist gemäß der Vorgaben der EU-Kommission in ihren Beihilfeleitlinien für Energie und Umwelt EU-rechtskonform umzusetzen.“
„Die Bundesregierung ist gemäß EEG 2014 gesetzlich dazu verpflichtet, den Umstieg auf Ausschreibungen nur dann zu vollziehen, wenn Bürgerbeteiligung und Akteursvielfalt dabei nicht auf der Strecke bleiben. Sigmar Gabriel hat dies persönlich als Ziel seiner Politik ausgegeben“, sagte Dr. René Mono, Vorstand des Bündnis Bürgerenergie e.V. „Wenn das Bundeswirtschaftsministerium dieser Maßgabe bei seinen Vorschlägen zur EEG-Reform nicht folgt, setzt es wissentlich die Existenz der Bürgerenergie und damit den Erfolg der Energiewende aufs Spiel.“
Weitere Informationen: Die wissenschaftliche Expertise von EnKliP „Ausschreibungen für Erneuerbare Energien: Überwindbare Hemmnisse für Bürgerenergie?“ finden Sie zum Download unter
www.buendnis-buergerenergie.de/publikationen/studien.
Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) e.V. setzt sich für die dezentrale Energiewende in Bürgerhand ein. Mit 125 Mitgliedern vereint es über 500.000 Energiebürger aus ganz Deutschland, die sich einzeln als Privatpersonen oder gemeinschaftlich als Genossen oder Mitglieder in Organisationen für eine Stärkung der Energiewende in Bürgerhand engagieren. Diese Menschen eint die Überzeugung, dass die Energiewende nur mit breiter Verankerung der Bürgerenergie erfolgreich fortgeführt werden kann. Dr. René Mono ist Geschäftsführer der 100 prozent erneuerbar stiftung. Marcel Keiffenheim ist Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy in Hamburg.