Über Energiegenossenschaften
In Bürgerenergiegenossenschaften schließen sich Menschen vor Ort zusammen, um gemeinsam in die Energiewende zu investieren und Projekte umzusetzen:
- Sie bauen Photovoltaikanlagen, zum Beispiel auf kommunalen Gebäuden, und liefern günstigen Ökostrom,
- beteiligen sich an Solarparks und Windenergieanlagen,
- setzen innovative (Nah-)Wärmekonzepte um
- und betreiben E-Carsharing.
Dabei übernehmen sie Aufgaben wie Projektierung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Wartung der Anlagen.
Erfahren Sie mehr über erfolgreiche Energiegenossenschaften aus Rheinland-Pfalz und ihre Projekte in der Broschüre Mehr Klimaschutz durch Teilhabe: Erfolgsbeispiele von Bürgerenergiegenossenschaften in Rheinland-Pfalz (2020).
Was sind Bürgerenergiegenossenschaften?
Bürgerenergiegenossenschaften sind Unternehmen in der Rechtsform einer Genossenschaft. Das bedeutet, dass ihre Mitglieder zugleich Miteigentümer*innen des Unternehmens sind. Energiegenossenschaften sind der Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet und haben das Ziel, gemeinschaftlich das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich zu führen. Dabei geht es nicht um hohe Gewinne.
Die meisten Energiegenossenschaften werden von engagierten Bürger*innen auf den Weg gebracht. Mitmachen können Bürger*innen vor Ort, Kommunen und Unternehmen, indem sie mindestens einen Genossenschaftsanteil erwerben. Die Mitgliedsanteile sind meist niedrig und beginnen mitunter schon bei 100 Euro.
Energiegenossenschaften sind demokratisch organisiert, d.h. jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Zahl der gezeichneten Anteile. In der Generalversammlung wählen die Mitglieder einen Aufsichtsrat, der ihre Interessen vertritt. Der Vorstand führt die Energiegenossenschaft und wird vom Aufsichtsrat ernannt oder von den Mitgliedern gewählt.
Keine andere Unternehmensform ist so insolvenzsicher. Jede Energiegenossenschaft wird bei ihrer Gründung und danach jedes zweite Jahr von einem Genossenschaftsverband geprüft. Zudem sichert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 20 Jahre Einspeisevergütungen für produzierten Strom.