Gespräche auf Augenhöhe, intensive und konstruktive Verhandlungen und schließlich die Entscheidungen der Generalversammlungen: Zwei Jahre hat es gedauert, bis die Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG aus Gensingen und die UrStrom BürgerEnergieGenossenschaft Mainz eG die Fusion unter Dach und Fach hatten. Nun gehen sie als UrStrom Bürgerenergie eG einen gemeinsamen Weg.
„Für die UrStrom eG ist die Fusion ein finanzieller und personeller Gewinn“, sagt Gerhard Breuel, der als Vorstand von UrStrom-Seite den Prozess der Verschmelzung managte. Die Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG war finanziell gut ausgestattet und die beiden Vorständinnen Alice Schmitt und Leonie Martin erklärten sich bereit, auch in der fusionierten Genossenschaft Verantwortung zu übernehmen: „Wir haben zwei Frauen für den Vorstand gewonnen, die Power haben“, so Gerhard Breuel. Zudem gab es für die UrStrom eG aus Mainz die Perspektive, stärker in die Region zu gehen. „Wir sind in die personelle Lücke gesprungen“, sagt Alice Schmitt. Bei der Mainzer Energiegenossenschaft wollten zwei Vorstände aufhören, außerdem sollte der Frauenanteil erhöht werden. „Und wir haben Vermögen mitgebracht“, meint Alice Schmitt.
Der Impuls zur Verschmelzung kam von der Gensinger Genossenschaft. 2009 gegründet, hatte die Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG die letzten Jahre nur einen geringen Gewinn erwirtschaftet, es gab kaum neue Projekte und Genoss*innen kündigten ihre Anteile. Deshalb entschied der Vorstand, eine Fusion anzustreben, führte Gespräche mit drei Genossenschaften und entschied sich dann für die UrStrom eG. „Wir haben uns von Anfang an wohlgefühlt bei den Treffen, die UrStrom eG ist sehr offen gewesen“, so Alice Schmitt rückblickend. Für die Mitglieder der Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG gab die Fusion die Aussicht auf eine Dividende.
Vertrauensvoller Prozess über zwei Jahre
Die zwei Teams führten erste Vorgespräche, bei der UrStrom eG waren neben drei Vorständen auch zwei Aufsichtsrätinnen dabei. Schnell wuchs das Vertrauen, so dass 2023 beide Energiegenossenschaften sich von den jeweiligen Generalversammlungen das Mandat für die Fusionsverhandlungen holten. Hilfreich sei gewesen, dass das Thema offen kommuniziert wurde und die Verantwortlichen gegenseitig auf den Generalversammlungen ihre Genossenschaft vorstellten, so Gerhard Breuel.
Verschmelzungsvertrag, Verschmelzungsbericht, für beide Fusionsteams waren der formale und inhaltliche Ablauf der Fusion Neuland. „Es ist ein riesiger formaler Akt, der durch das Genossenschaftsgesetz vorgegeben wird“, sagt Gerhard Breuel. „Wir mussten an die Hand genommen werden“; meint Alice Schmitt. Das übernahm der erfahrene Berater und Fachanwalt Christoph Gottwald vom Genoverband e.V. „Eine Topunterstützung“; sind sich die beiden Vorstände einig. In Präsenz- und Onlinetreffen arbeiteten die Teams die Modalitäten der Fusion durch. „Das war ein wichtiger Prozess, neben den Inhalten ging es auch um Teambuilding. Wie integrieren wir uns“, sagt Gerhard Greuel. „Wir waren die ganze Zeit auf Augenhöhe“, ergänzt Alice Schmitt, obwohl die Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG die kleinere Genossenschaft war. Zwischen den Treffen arbeiteten die beiden Teams intensiv weiter, insgesamt etwa ein Dutzend Treffen, online und in Präsenz in Gensingen und Mainz.
Die Mitglieder beider Genossenschaften wurden während der Verhandlungen regelmäßig über den aktuellen Stand informiert, in Newslettern, dem UrStromClub, persönlichen Gesprächen. „Wir haben es geschafft, die Mitglieder gut mitzunehmen“, sagt Gerhard Breuel.“
Einige Punkte im Verschmelzungsvertrag waren knifflig. Bei der Bürgergenossenschaft Rheinhessen betrug der Mitgliedsanteil 100 Euro, bei UrStrom 250 Euro. Alice Schmitt und Leonie Martin lösten dies durch eine Tauschbörse von Anteilen bei den Mitgliedern ihrer Genossenschaft. UrStrom hatte eine kurze Satzung, die eins zu eins übernommen wurde, weitere Punkte sind in einer Geschäftsordnung geregelt. Auch auf den neuen Namen einigten sich die Fusionsteams einvernehmlich: UrStrom Bürgerenergie eG. Durch die Verschmelzung ist die neue UrStrom Bürgerenergie eG Rechtsnachfolgerin der beiden Genossenschaften, deshalb müssen keine Verträge, zum Beispiel mit Dacheigentümern oder Stromkund*innen geändert werden.
Aufwändige Planung der Generalversammlungen
Der größte Stress war die Organisation der Generalversammlungen, auf denen die Fusion beschlossen werden sollten. „Wir haben im November 2023 mit der Planung begonnen. Das war eine Nerventour“; sagt Gerhard Breuel. In den Verschmelzungsbericht mussten etwa die aktuellen Jahresabschlüsse, „da haben wir den Steuerberatern die Daumenschrauben angelegt“, sagt Alice Schmitt. Der Genoverband erstellte dann auf Basis von Verschmelzungsvertrag sowie -bericht sein Verschmelzungsgutachten. Schließlich musste auf den beiden Generalversammlungen ein Notar anwesend sein, den Verschmelzungsbericht vollständig verlesen und die Beschlussfassung beglaubigen.
Alles gelang. Die übergebende Genossenschaft aus Rheinhessen legte am 19. Juni 2024 vor, ein Tag später kamen die Mainzer Genoss*innen zusammen. Das Ergebnis überzeugte: Die Generalversammlung der Bürgergenossenschaft Rheinhessen stimmte einstimmig zu, bei der UrStrom gab es zwei Enthaltungen.
Für die Beratung, den Notar und das Registergericht sind etwa 15.000 € an Kosten zusammengekommen, die letztendlich aus dem gemeinsamen Vermögen beider Genossenschaften bezahlt wurden. Kein geringer Betrag, doch es habe sich gelohnt.
Seit Herbst 2024 ist die Fusion rechtlich in Kraft. „Wir arbeiten sehr gut im neuen Vorstand zusammen, auch wenn wir viel Arbeit haben“, sagt Alice Schmitt zufrieden. Und in Gensingen ist ein neues Projekt in Planung, der Bau und Betrieb eines großen Batteriespeichers (8,74 MW).