Seit 18. März 2025 ist die Solar-Freiflächenanlage Gusterath Kasborn der Bürgerenergiegenossenschaft Gusterath im Landkreis Trier-Saarburg in Betrieb, die erste Anlage in der Verbandsgemeinde Ruwer. Die Geossenschaft hat für ihre PV Freiflächenanlage die Ausnahmeregelung nach §22b EEG für Bürgerenergiegesellschaften genutzt.
Die Anlage liefert etwa 5 Millionen kWh pro Jahr Strom, das entspricht dem Stromverbrauch von etwa 1.500 Haushalten. Auf ca. fünf Hektar wurden 8.148 Module, 12 Wechselrichter, zwei Trafostationen, eine Übergabestation und ein Zaun installiert. Die Energiegenossenschaft hat sich die Flächen für die PV-Freiflächenanlage durch langfristige Pachtverträge selbst gesichert. Mit etwa drei Millionen EURO sind die Projektkosten niedriger als geplant, die Energiegenossenschaft konnte über die Mitglieder mit über 750.000 EURO mehr Eigenkapital einwerben als vorher kalkuliert.
Ausnahmeregelung mit Vorteilen und Hürden
Seit 2023 gibt es für größere Solar-Freiflächen-, Solar-Aufdach- und Wind-Onshore-Anlagen für Bürgerenergiegesellschaften (BEGen) eine Ausnahmeregelung nach §22b EEG, dabei ist die Anlagengröße auf 6 MW für Solaranlagen beschränkt. Der Vorteil: Die BEG muss nicht am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, sondern beantragt eine Vergütung für den eingespeisten Strom. Diese orientiert sich an den Durchschnittswerten der vorherigen Ausschreibungen. Die BEG in Gusterath konnte so mit 6,47 Cent Einspeisevergütung kalkulieren. „Für uns war das absolut alternativlos“, sagt Vorstand Michael Pauli. Nur mit der Ausnahmereglung ist das Projekt für die Genossenschaft rentabel. Die Konditionen für Stromlieferverträge (PPA, Power Purchase Agreements) waren stark gesunken und die Teilnahme an einer Ausschreibung war wegen der geringeren Gebotspreise keine Alternative.
Wollen BEGen von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen, müssen sie die Kriterien für eine Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nr. 15 EEG 2023 erfüllen. So braucht die BEG mindestens 50 natürliche Personen als stimmberechtigte Mitglieder (§ 3 Nr. 15 a) EEG 2023). Das war für die Guterather Energiegenossenschaft kein Thema, Anfang 2025 zählte sie schon 205 Mitglieder. Mindestens 75 Prozent der Stimmrechte müssen bei natürlichen Personen liegen, die in einem Postleitzahlengebiet gemeldet sind, das sich ganz oder teilweise im Umkreis von 50 Kilometern um die geplante Anlage befindet. Und sie müssen dort mindestens ein Jahr vor Gebotsabgabe mit einer Wohnung gemeldet sein (§ 3 Nr. 15 b EEG 2023). Die Mindestanzahl bei den Mitgliedern und Stimmrechten ist bis zum Ende des Förderzeitraums von 20 Jahren einzuhalten. „Das bedeutet für uns bürokratischen Mehraufwand und wir müssen jederzeit unsere Mitgliederstruktur im Blick haben“, sagt Michael Pauli.
Ein Weg mit Einschränkungen
Für zukünftige Projekte schränkt das EEG (§22b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 EEG 2023) Bürgerenergiegesellschaften stark ein. Drei Jahre nach der Inanspruchnahme und damit ab der Mitteilung an die Bundesnetzagentur werden keine Anlagen der gleichen Technologie gefördert, weder über die Ausnahmeregelung noch über Ausschreibungen. „Wir haben uns mit diesem Weg Einschränkungen eingekauft, die uns auch weh tun“, sagt Vorstand Pauli. Denn die Vorstände sehen das Potenzial für weitere Projekte in der Verbandsgemeinde. Auch mit dem regionalen Projektierer, der als Generalunternehmer die Anlage gebaut hat, möchte die Genossenschaft bei weiteren Projekten zusammenarbeiten.
Überrascht waren die Verantwortlichen, dass die Direktvermarktungsmodelle recht unterschiedlich waren, es gab Verhandlungen mit drei Vermarktern, schließlich hat sich die BEG für einen regionalen Energieversorger entschieden. Einiges an Sorgen hat den Vorständen gemacht, dass die Auszahlung der Marktprämie sehr lange gedauert hat. Doch durch die höhere Eigenkapitalquote hatte die Genossenschft einen Liquiditätspuffer.
Direktvermarktung und negative Strompreise
„Die negativen Strompreise treffen uns“; sagt Michael Pauli. In Zeiten, in denen der Spotmarktpreis negativ ist, erhalten Anlagenbetreiber keine Vergütung (§ 51, EEG 2023). 2025 sind der Energiegenossenschaft so mehr als 40.000 EURO an Einnahmen entgangen. Negative Strompreise entstehen dann, wenn das Angebot die Nachfrage übersteigt. 2025 war ein Rekordjahr für negative Strompreise.
Ein Teil des erzeugten Stroms wird zukünftig über Stromlieferverträge (PPAs) realisiert. Schon ab 2026 werden Strommengen über ein PPA innerhalb der Verbandsgemeinde Ruwer vermarktet.
Mit dem Stromertrag im ersten Betriebsjahr sind die Gusterather sehr zufrieden. „Mitte November hat die Anlage seit 18.03. ca. 4.900 kWh produziert bei einer Simulation von ca. 5.000 kWh für das Gesamtjahr. „Eine sehr gute Performance .“
Mutiges Vorgehen
„Wir haben auf ein großes Projekt gesetzt, das war sehr mutig, doch wir würden es nochmal machen“, resümiert Michael Pauli. Die Genossenschaft hat viel zur Risikoabsicherung getan, etwa eine Ausstiegsklausel im Vertrag mit dem Projektierer, falls es keine Baugenehmigung für die Freiflächenanlage gegeben hätte. Die einzelnen Planungsschritte sind in Vorlagen,
Beschlüssen und Protokollen genau dokumentiert und eng mit dem Aufsichtsrat abgestimmt worden. „Es war sehr hilfreich, das wir im Aufsichtsrat hohe Kompetenz und ein ausgeprägtes Managementdenken haben“, so Pauli weiter.
„Unser Strom“ aus der PV-Anlage
Aktuell setzt die BEG Gusterath ein Bezugsrechtemodell um, das Stromkund*innen ermöglicht, günstig Strom aus dem Solarpark zu beziehen. Das Produkt „UnserStrom“ wurde von den Stadtwerken Trier entwickelt. Stromkund*innen können Bezugsrechte zu je 1 kWp für 10 oder 5 Jahre erwerben. 1 kWp entspricht dabei im Mittel etwa 1028 kWh Strom aus der Solar-Freiflächenanlage. Die mit den Bezugsrechten produzierten Strommengen werden in den Folgejahren berücksichtigt. Dabei wird die dem (Bezugsrecht-)Anteil entsprechende Energiemenge den Kund*innen auf ihrer Stromrechnung gutgeschrieben. Mitglieder der BEG, die an „Unser Strom“ teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Form einer Rückzahlung von 50 EURO auf jedes erworbene Bezugsrecht für zehn Jahre. Für das erste Quartal 2026 ist ein Kontingent von 100 Bezugsrechten freigeschaltet worden, Mitglieder der BEG erhalten den Vortritt. „Unsere Mitglieder haben mit diesem Produkt die Möglichkeit, sich selbst über die eigene Anlage zu versorgen und längerfristig gegen Strompreisschwankungen an der Börse abzusichern“, so Michael Pauli.