Verbändeappell für mehr Bürger*innenenergie
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Die Finanzierung von Contracting Projekten gehen Sie mit den klassischen Finanzierungsarten an.
Auf Grund der Kurzfristigkeit von Contracting-Projekten empfiehlt es sich nicht, neues Mitgliederkapital aufzunehmen. Durch die Abschreibungen laufender PV-Anlagen verfügen viele Genossenschaften jedoch über freies Kapital, das sie in Contracting-Projekte investieren können.
Mitgliederdarlehen können projektbezogen an die Mitglieder vergeben werden. Laufzeit wie Verzinsung orientieren sich an einem konkreten Projekt. Wichtig ist, dass Sie bei der Formulierung des Darlehensvertrages die Richtlinien des Kreditwesensgesetzes KWG beachten. Außerdem dürfen Sie Nachrangdarlehen nur unter Mitgliedern bewerben.
Die Finanzierung von Contracting-Projekten mit Fremdkapital ist ein schwieriges Unterfangen, das auch professionellen Contractoren einige Anstrengungen abverlangt. Die Herausforderung liegt in der Struktur der Kreditvergabe im Bankenwesen. Vereinfacht dargestellt gibt es zwei Kreditarten: den Unternehmens- und den Projektkredit. Sanierungsvorhaben werden normalerweise als Unternehmenskredit behandelt. Die Bank bewertet die Kreditwürdigkeit des Unternehmens und lässt sich Sicherheiten in Form von Gebäuden oder Maschinen übertragen. Das Sanierungsvorhaben als solches wird von der Bank nicht fundiert bewertet.
Beim Contracting gewährt die Bank den Kredit dem Contractor, in unserem Fall einer Energiegenossenschaft. Doch bei Energiegenossenschaften gibt es in der Regel wenige Sicherheiten: die PV-Anlagen sind bereits belastet, Gebäude oder Maschinen sind keine vorhanden. Also bewertet die Bank das Sanierungs-Projekt als solches. Dafür gibt es bei Banken keine Standardvorgänge. Insbesondere bei Maßnahmen wie dem Leuchtmittel-Austausch, bei dem die Leuchtmittel in den Gebäudebestand des zu sanierenden Unternehmens übergehen, stoßen die Banken an ihre Grenzen. Diese Herausforderung meistern Sie nur eine frühzeitige und enge Einbindung der Partnerbank. Hat sich die Genossenschaft als zuverlässiger Partner erwiesen, sind auch Unternehmenskredite an die Genossenschaft ohne Bewertung des Sanierungsprojektes denkbar.
Energiegenossenschaften als Contractoren können zahlreiche Fördermittel der Länder und des Bundes beantragen. Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie z.B. in der Broschüre „Mehr aus Energie machen“ zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz.
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