Deutsche Umwelthilfe fordert mit breitem Verbändebündnis „Energiewende in Bürgerhand“
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Je nachdem, welche Technologie Sie für eine Contracting-Maßnahme wählen, steigt der Aufwand. Bei allen Contracting-Maßnahmen bringen die Verträge eine gewisse Komplexität mit sich. Neben dem Energierecht werden insbesondere das Finanz- und Kapitalrecht berührt. Muster sind zurzeit nur für einige Fälle vorhanden.
Der große Wettbewerbsvorteil der Genossenschaften liegt in der regionalen Verankerung. Sie kennen die Potenziale vor Ort, können Entscheidungsträger persönlich ansprechen und haben ein gutes Renommee. Deshalb ist der Wettbewerb gering. Das größte Risiko ist, dass überzeugte Kunden die vorgeschlagene Maßnahme selbst umsetzen.
Die kleinteiligen und dezentralen Contracting-Maßnahmen weisen meist relativ kurze Laufzeiten auf. Deshalb ist eine strukturierte Kundenansprache notwendig, um ein ausreichendes Projektvolumen und eine genügende Anzahl von Projekten zu realisieren.
Sowohl ehrenamtlich organisierte Genossenschaften als auch Genossenschaften mit hauptamtlich Beschäftigten realisieren Contracting-Projekte. Wer ins Contracting einsteigen will, braucht zwei zentrale Mittel: Know-how und personelle Kapazitäten. Sie brauchen konstante Vertriebsstrukturen, müssen technisches wie kapitalrechtliches Know-how aufbauen und sind für den Betrieb wie die Verwaltung der Contracting-Projekte verantwortlich.
Wenn möglich sollten Sie in Ihrer Genossenschaft deshalb interne Kapazitäten aufbauen oder externe Fachkräfte nutzen. Dabei bieten sich Provisionsmodelle für die Akquise an, die Zusammenarbeit mit Energieberatern oder die Partnerschaft mit Fachbetrieben.
Je komplexer die Projekte werden und je häufiger Sie diese anbieten wollen, desto mehr ist die Genossenschaft auf eine Vergütungsstruktur für die geleistete Arbeit angewiesen.
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